Allgemeine GeschäftsbedingungenStudio 21 Music Productions wird als Einzelunternehmen geführt. Alleiniger Inhaber ist Clemens Vajda.
Jegliche Terminvereinbarungen für Dienstleistungen durch Studio 21 Music Productions, die schriftlich oder auch mündlich mit Studio 21 Music Productions getroffen werden, gilt es zu erfüllen. Absagen oder Veränderungen der vereinbarten Termine gelten nur dann als fristgerecht, wenn sie mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin getätigt werden.
Wird ein vereinbarter Termin ohne fristgerechte Angabe von Gründen, bzw. grundlos durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen, ausgenommen bei höherer Gewalt, so ist Studio 21 Music Productions berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von max 80% der Tagespauschale; mindestens jedoch 50,- Euro in Rechnung zu stellen.
Studio 21 Music Productions erbringt seine Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit Studio 21 Music Productions geschlossener Verträge sind und werden. Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden sind, auch ohne dass ihnen ausdrücklich widersprochen wird, nur dann verbindlich, wenn sie für den jeweiligen Vertrag von Studio 21 Music Productions schriftlich anerkannt wurden.
Die Benutzung der Geschäftsräume von Studio 21 Music Productions, sowie alle anderen sich im Gebäude befindenden Räume, einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege, Garagen und Hof), erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitbringen von elektronischen und / oder nicht-elektronischen Gegenständen (z.B. Musikinstrumente, Gitarrenverstärker, Zubehör, etc.) erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Studio 21 Music Productions haftet nicht, falls es zu Sachschäden an Studio 21 Music Productions uneigenen Gegenständen an den oben genannten Orten kommt. Studio 21 Music Productions haftet ebenfalls nicht, falls es zu Urheberrechtstverletzungen an Dritten durch den Geschäftspartner kommt.
Erbringt Studio 21 Music Productions eine Dienstleistung in Form von Verfielfältigung von urheberrechtlich geschützen Material, so handelt Studio 21 Music Productions immer im Namen des Auftraggebers und unter der Vorraussetzung, dass er es stets für den privaten Gebrauch verwendet, bzw. er im Besitz der erforderlichen Lizenzen ist. Studio 21 Music Productions gibt keine Gewährleistung für die einwandfreie Kompatibilität von beschreibbaren bzw. wiederbeschreibbaren Medien (z.B. CD-R/-RW, DVD-R/-RW), die von Studio 21 Music Productions erstellt wurden, mit etwaigen Lese- bzw. Abspielgeräten. Sofern die von Studio 21 Music Productions erstellten Medien am Herstellungsort einwandfrei funktionieren, besteht kein Recht auf Nachbesserung für den Geschäftspartner.
Die im direkten Geschäftskontakt mit Studio 21 Music Productions stehende Person ist voll verantwortlich zu machen, falls es zwischen ihr oder auch von ihr herbeigeführten Personen (z.B. Mitwirkende, Freunde, Verwandte, etc.), die nicht im direkten Geschäftskontakt mit Studio 21 Music Productions stehen, zu jeglicher Art von Auseinandersetzungen kommt; insbesondere Sachbeschädigung, Mißachtung der Nutzungsbestimmungen, etc.
Sofern nicht anders vereinbart oder ausdruecklich gestattet, gilt in den Geschäftsräumen von Studio 21 Music Productions, sowie alle anderen sich im Gebäude befindenden Räume, einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege, Garagen und Hof) herrscht absolutes Film- und Fotografie-Verbot. Studio 21 Music Productions behält sich ausschließlich das alleinige Recht selbst vor, Film- und / oder Fotomaterial zu erstellen, bearbeiten und zu veröffentlichen. Nichtbeachtung dieses Verbotes wird strafrechtlich verfolgt und im schlimmsten Fall mit der gesetzlichen Höchststrafe geahndet.
Studio 21 Music Productions ist längstens 30 Tage an ein Angebot gebunden, insofern das Angebot nicht als frei bleibend, bzw. unverbindlich ausgestellt wurde. Ansonsten gilt die auf dem Angebot vermerkte Gültigkeit. Studio 21 Music Productions behält sich sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen audio- und audiovisuellen Produktionen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor, insofern nichts Anderes für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde. Sämtliche vorbezeichneten Produktionen, Unterlagen und Gegenstände dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Studio 21 Music Productions nicht anderweitig genutzt werden.
Im Regelfall verbleiben sämtliche Urheberrechtsansprüche an erbrachten Leistungen bei Studio 21 Music Productions. Wird jedoch eine Abtretung der Urheberrechte im jeweiligen Vertrag für einige oder alle von Studio 21 Music Productions erbrachten Leistungen vereinbart, so gelten die Urheberrechte für einen Zeitraum von 3 Jahren als an den Auftraggeber abgetreten. Hiernach fallen alle Ansprüche an Studio 21 Music Productions zurück. Eine zeitlich unbegrenzte Abtretung der Urheberrechte gilt nur bei expliziter, schriftlicher Erwähnung der Unbegrenztheit der Abtretung. Insofern nichts Anderes vereinbart ist, überlässt Studio 21 Music Productions dem Auftraggeber die Nutzungs- und Auswertungsrechte gemäß der aus dem Auftrag hervorgehenden Einsatzzwecke für 3 Jahre nach Datum der Rechnungsstellung nicht exklusiv, es sei denn, Exklusivität wurde schriftlich vereinbart. Die Urheberrechte sowie alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei Studio 21 Music Productions. überläßt Studio 21 Music Productions sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Auswertungsrechte dem Geschäftspartner auf Unbegrentztheit in einem exklusiven Vertrag, vergütet der Geschäftspartner Studio 21 Music Productions gegenüber jede volle und auch angebrochene Minute pro Titel zum Lizenspreis der zum Zeitpunkt der Vertragsausstellung vorliegenden Lizenzgebühren aus der aktuellen Preisliste von Studio 21 Music Productions.
Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstands und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Es gelten lediglich solche Leistungen als vereinbart, die tatsächlich im schriftlichen Auftrag aufgeführt sind. Eventuelle Zusatzleistungen (z.B. Beschaffung einer Internet Domain oder Nutzungsrechte für fremdes Material (Bild, Text, Ton o. ä.) oder irgendeine andere, zusätzlich erbrachte Leistung oder Erweiterung einer vereinbarten Leistung wird von Studio 21 Music Productions gemäß der zur jeweiligen Zeit (nicht zur Zeit der Auftragserteilung) gültigen Preisliste abgerechnet.
Studio 21 Music Productions ist zur Be- und Verarbeitung der vom Kunden zu liefernden Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne, Html- Dokumenten etc.) nur verpflichtet, soweit diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen und mit angemessenem Aufwand zu verarbeiten sind.
Studio 21 Music Productions ist berechtigt, den vereinbarten Auftrag in für den Kunden zumutbaren Teilleistungen zu erbringen.
Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn vom Kunden zu liefernde Unterlagen oder Freigaben oder eine vereinbarte Anzahlung eingegangen sind.
Wird die Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen durch von Studio 21 Music Productions nicht zu vertretende Umstände verhindert, auch wenn dies Vorlieferanten oder Subunternehmer von Studio 21 Music Productions betrifft, verlängert sich die Frist um die Dauer der Verhinderung. Dauert die Verhinderung länger als 8 Wochen an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.
Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Teil- oder Abschlagsrechnungen im Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, ist Studio 21 Music Productions berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Studio 21 Music Productions binnen 3 Arbeitstagen nach Zurverfügungstellung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Kunde die von Studio 21 Music Productions erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als Abnahme.
Studio 21 Music Productions ist nur dann zur Gewährleistung bei offenkundigen Mängeln verpflichtet, wenn der Auftraggeber diese innerhalb der oben genannten Abnahmefrist schriftlich anzeigt. Der Auftraggeber hat in jedem Fall die Analyse und die Behebung der Mängel durch Studio 21 Music Productions zu ermöglichen. Sollte nach dreimaliger Korrektur keine Abnahme durch den Kunden stattfinden so wird Studio 21 Music Productions einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten hierfür trägt die Partei zu deren Ungunsten entschieden wird. Abgenommene Teile des Auftrages sind in jedem Fall zahlbar.
Droht infolge eines Mangels der Eintritt eines Schadens, hat der Kunde alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines solchen Schadens zu treffen und im übrigen Studio 21 Music Productions unverzüglich zu informieren.
Wurde für Arbeiten keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise der jeweiligen Preisliste von Studio 21 Music Productions. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Produktübergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Geschäftspartner an Studio 21 Music Productions.
Der Kunde hat Studio 21 Music Productions unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, änderungen seiner Rechtsform sowie die Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde hat selbst und auf eigene Kosten für die Vermittlung der von Studio 21 Music Productions erstellten Arbeitsergebnisse an Dritte zu sorgen. Sofern Studio 21 Music Productions dies ausnahmsweise übernimmt, hat der Kunde Studio 21 Music Productions alle dazu notwendigen Daten und Zugangsberechtigungen zur Verfügung zu stellen.
Vom Kunden zur Verfügung zu stellende Daten sind an Studio 21 Music Productions in für Studio 21 Music Productions weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit Studio 21 Music Productions einvernehmlich abgestimmt werden.
Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung der vom Kunden bereitzustellenden Daten ist Sache des Kunden. Der Kunde hat die von Studio 21 Music Productions be- oder verarbeiteten Daten vor ihrer endgültigen Verwendung auf Anforderung von Studio 21 Music Productions zu prüfen und zu genehmigen.
Der Kunde versichert hinsichtlich der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Daten, dass er insoweit über alle Bearbeitungs-, Nutzungs-, Verwertungs- und sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung der Studio 21 Music Productions obliegenden Leistungen erforderlich sind.
Der Kunde hat allen Schaden zu ersetzen, der Studio 21 Music Productions dadurch entsteht, dass der vom Kunden vorgegebene und gewünschte Inhalt der von Studio 21 Music Productions zu erbringenden Leistung gegen Recht und Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter verletzt, soweit Studio 21 Music Productions diesen Verstoß bei der ihr zumutbaren Prüfung nicht erkennen musste.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche von oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu Studio 21 Music Productions bekannt gewordenen oder überlassenen Informationen und Unterlagen als vertraulich.
Der Kunde verpflichtet sich, Studio 21 Music Productions zu nennen und hierzu auf seiner Homepage oder dem endgültigen Datenträger die Vermerke ("copyright" und/oder "designed by" oder in Abstimmung mit Studio 21 Music Productions ähnliches) anzubringen und die dazugehörigen Verknüpfungen (Links) nicht zu entfernen. Eine Veränderung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse von Studio 21 Music Productions bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.
Zur Nutzung der Arbeitsergebnisse von Studio 21 Music Productions oder der von Studio 21 Music Productions beschafften Nutzungsrechte ist der Kunde erst berechtigt, wenn er die Forderungen von Studio 21 Music Productions aus dem zugrunde liegenden Vertrag vollständig beglichen hat.
Die Haftung von Studio 21 Music Productions für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit Studio 21 Music Productions nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird eine vertragswesentliche Pflicht grob fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Studio 21 Music Productions auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. Studio 21 Music Productions haftet keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nicht- Abnahme eines Produktes oder Auftrages von Studio 21 Music Productions resultieren.
Studio 21 Music Productions wird vom Kunden überlassene Unterlagen und Daten mit in eigenen Dingen üblicher Sorgfalt verwahren. Die Versicherung solcher Unterlagen oder Daten ist Sache des Kunden.
Unterlagen und Daten des Kunden wird Studio 21 Music Productions für die Dauer von 2 Jahren ab Abnahme und/oder Vertragsbeendigung aufbewahren und/oder gespeichert halten. Nach Ablauf dieser Frist ist Studio 21 Music Productions zur Vernichtung der Unterlagen und Datenträger und/oder zur Löschung von Daten berechtigt, wenn nicht der Kunde zuvor ihre Rückgabe verlangt hat.
Studio 21 Music Productions übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden deren Ursache in leichter Fahrlässigkeit zu finden sind, oder im üblichen Arbeitsablauf eines Tonstudios als normal oder vertretbar anzusehen sind. Studio 21 Music Productions übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Schaden an von Dritten mitgebrachten Gegenständen (Equipment etc.).
Studio 21 Music Productions verfügt über empfindliche Einrichtungen und Betriebsmittel, insbesondere technische Anlagen, die mit hoher Sorgfalt, Umsicht und Sachkenntnis zu behandeln sind. Mit dem Betreten und insbesondere der Inanspruchnahme dieser Anlagen und Betriebsmittel erkennt jeder Kunde eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Umgang damit an. Alle Einrichtungen und Betriebsmittel sind mit Umsicht zu nutzen, insbesondere nicht direkt von Studio 21 Music Productions autorisierte Bedienungen elektrischer und elektronischer Anlagen sind untersagt.
Zum Schutz von empfindlichen Einrichtungen oder Arbeitsmitteln ist Studio 21 Music Productions berechtigt, Kunden, die ein diese Anlagen gefährdendes Verhalten an den Tag legen, des Hauses und auch des Grundstückes zu verweisen.
Studio 21 Music Productions ist berechtigt, Kunden für aus Missachtung der oben festgelegten Bestimmungen entstandene Schäden haftbar zu machen.
Erfüllungsort ist der Sitz von Studio 21 Music Productions. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im übrigen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der mit Studio 21 Music Productions geschlossenen Verträge ist der Sitz von Studio 21 Music Productions. Studio 21 Music Productions ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich zulässigem Gerichtsstand zu klagen.
Studio 21 Musikproduktionen bietet
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